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Wann lohnt sich der Anbieterwechsel – und wann solltest du noch warten?

Bindungsfrist, Preisgarantie, Kündigungsfrist: die drei Daten, die entscheiden, ob du jetzt oder in drei Monaten wechselst.

Ein Wechsel lohnt sich, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der neue Preis ist deutlich niedriger, und der Ausstieg aus dem alten Vertrag kostet nichts. Beides lässt sich in fünf Minuten klären.

Wie groß muss der Unterschied sein?

Bei 3.500 kWh Strom bringt jeder Cent Unterschied im Arbeitspreis 35 Euro netto im Jahr, bei 15.000 kWh Gas sind es 150 Euro. Dazu kommt ein eventuell gesparter Grundpreis von 60 bis 100 Euro. Ab etwa 2 Cent Differenz beim Strom und 1 Cent beim Gas ist der Aufwand eines Wechsels also klar gedeckt – zumal du den Aufwand bei uns ohnehin nicht hast.

Bindungsfrist: Wann darfst du raus?

Viele Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach laufen sie meist unbefristet weiter, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Manche Tarife mit Preisgarantie binden dich aber bis zum Ende der Garantie. Steht in deinem Vertrag „Bindung bis“ oder „Mindestvertragsdauer“, ist das dein frühester Wechseltermin.

Wann warten besser ist

  • Du hast noch eine Preisgarantie, die unter dem aktuellen Marktpreis liegt – dann ist dein Vertrag gerade Gold wert.
  • Dein Vertrag endet in weniger als drei Monaten – wir merken uns den Termin und wechseln nahtlos.
  • Du bekommst gerade ein Neukunden-Bonusjahr – rechne den Bonus über die Laufzeit um, oft ist er nach 12 Monaten weg und der Preis steigt.

Wann sofort

  • Dein Vertrag stammt aus 2022 oder 2023 – damals wurden Tarife mit 20 bis 40 ct Strom und 13 bis 19 ct Gas abgeschlossen.
  • Du bist in der Grundversorgung oder einem „Aktiv“-Tarif ohne Bindung – das sind meist die teuersten.
  • Du zahlst einen Grundpreis und verbrauchst wenig – dann ist der Grundpreis ein großer Teil deiner Rechnung.

Wir prüfen Bindung und Kündigungsfrist auf deiner Rechnung und kündigen zum richtigen Zeitpunkt. Eine Doppelzahlung oder ein versorgungsloser Tag ist beim Lieferantenwechsel in Österreich ausgeschlossen.