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Preisgarantie verstehen: Was garantiert ist – und was trotzdem steigen darf

„12 Monate Preisgarantie“ klingt nach Sicherheit. Für einen Teil der Rechnung stimmt das auch. Für den anderen nicht.

Eine Preisgarantie ist eines der wichtigsten Kriterien beim Tarifvergleich. Sie hat aber Grenzen, die du kennen solltest.

Was die Garantie umfasst

Garantiert wird in der Regel der Energiepreis: Arbeitspreis und Grundpreis des Lieferanten. Er darf während der Garantiezeit nicht erhöht werden – auch nicht, wenn die Börsenpreise steigen. Das ist der Teil, für den du dich beim Wechsel entscheidest.

Was nicht garantiert ist

  • Netzentgelte: Werden jährlich von der E-Control neu festgelegt, 2026 sind sie im Schnitt deutlich gestiegen.
  • Steuern und Abgaben: Elektrizitätsabgabe, Erneuerbaren-Förderbeitrag, Umsatzsteuer – gesetzlich, für alle gleich.
  • Messpreis: Kommt vom Netzbetreiber.

Steigt also deine Rechnung trotz Preisgarantie, liegt es fast immer an Netz oder Abgaben – nicht am Lieferanten.

Garantie und Laufzeit sind zwei verschiedene Dinge

Die Preisgarantie kann kürzer sein als die Vertragslaufzeit. Beispiel: 24 Monate Bindung, aber nur 12 Monate Garantie – im zweiten Jahr darf der Anbieter erhöhen, du kommst aber nicht raus. Bei den Tarifen, die wir vermitteln, gilt der Fixpreis für die gesamte Laufzeit; wie lang die ist, hängt vom Anbieter ab und steht klar im Angebot.

Was am Ende der Garantie passiert

Der Anbieter muss dich vor einer Preisänderung schriftlich informieren. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht. Genau das ist der Moment, in dem sich ein neuer Vergleich lohnt – wir merken uns das Datum, wenn du willst.

Merksatz: Preisgarantie = Energiepreis fix. Netz und Abgaben bewegen sich trotzdem. Bindung ≠ Garantie – beides lesen.