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Nachzahlung vermeiden: So stellst du deinen Teilbetrag richtig ein

Die Jahresabrechnung ist die einzige Energierechnung, die wehtut. Mit dem richtigen Teilbetrag tut sie es nicht.

Deinen Strom zahlst du in monatlichen Teilbeträgen, die auf einer Schätzung beruhen. Einmal im Jahr kommt die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch – und dann heißt es Gutschrift oder Nachzahlung. Beides kannst du steuern.

So rechnest du den richtigen Teilbetrag

Nimm deinen Jahresverbrauch (letzte Abrechnung oder Smart-Meter-Portal), multipliziere mit dem Arbeitspreis brutto, addiere Grundpreis, Netzkosten und Abgaben aus der letzten Rechnung und teile durch 12. Rechne 5 bis 10 % Sicherheit drauf.

Beispiel: 3.500 kWh × 10,55 ct = 369 € Energie + 420 € Netz und Abgaben (aus der Rechnung) = 789 € : 12 = 66 € → Teilbetrag 70 €.

Wann du den Teilbetrag anpassen solltest

  • Nach dem Anbieterwechsel: Der neue Lieferant übernimmt oft den alten Betrag, obwohl der Preis niedriger ist. Prüfe die erste Rechnung.
  • Neues Familienmitglied, Homeoffice, E-Auto, Wärmepumpe: Der Verbrauch steigt, der Teilbetrag sollte mit.
  • Nach einer Preisänderung: Auch Preissenkungen werden nicht immer automatisch in den Teilbetrag übernommen.

Wie du ihn änderst

Bei den meisten Anbietern im Kundenportal mit zwei Klicks, sonst per E-Mail. Der Anbieter darf den Teilbetrag nur in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Verbrauch festlegen – ein deutlich zu hoher Betrag ist nicht zulässig, ein zu niedriger führt zur Nachzahlung.

Und wenn die Nachzahlung schon da ist?

Ratenzahlung ist bei jedem Lieferanten möglich, oft zinsfrei über bis zu 12 Monate – einfach anfragen. Und dann: Verbrauch prüfen, Tarif prüfen, Teilbetrag anpassen, damit es nächstes Jahr nicht wieder passiert.